Der Wohnungsausweis
Die Registerharmonisierung ist ein landesweites Projekt mit dem Ziel, die Einwohnerregister (EWR) zu vereinheitlichen und damit die Grundlage für die registerbasierte Volkszählung zu schaffen. Statt wie bisher Gebäude-, Wohnungs- und Einwohnerdaten alle 10 Jahre auf Fragebögen zu erheben, sollen die harmonisierten Gemeinderegister jährlich per Knopfdruck ans Bundesamt für Statistik (BFS) übermittelt werden.
Neu müssen die Gemeinden deshalb für alle im Einwohnerregister geführten Personen nicht nur die Wohnadresse erfassen, sondern auch die richtige Wohnung gemäss kantonalem Gebäude- und Wohnungsregister zuordnen.
Damit die Gemeinden diese neue Aufgabe bewältigen können, führt der Kanton Zürich für Gebäude mit mehr als einer Wohnung amtliche Wohnungsnummern ein. Sie sollen in die Register der Gemeinden sowie der Immobilienverwaltungen, Hauseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften eingetragen werden. Bei neuen Vertragsabschlüssen müssen die amtlichen Wohnungsnummern in Zukunft den Mieterinnen und Mietern im Mietvertrag und auf einem separat auszustellenden Wohnungsausweis bekannt gegeben werden.
Was ist der Wohnungsausweis?
Der Wohnungsausweis ist ein Dokument, welches beim Abschluss eines Mietvertrages dem Mieter auszuhändigen ist. Folgenden Angaben sind darauf zu vermerken:
1. Gebäudeadresse und amtliche Wohnungsnummer
2. Name und Vorname des Mieters
3. Name und Adresse des Vermieters bzw. der Liegenschaftsverwaltung
4. Beginn des Mietverhältnisses
Wohnungsausweis