Registerharmonisierungsgesetz (RHG)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister.
Die Begriffe und ihre Bedeutung
Begriff | Bedeutung |
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Einwohnerregister | manuell oder elektronisch durch den Kanton oder die Gemeinde geführtes Register, in dem alle Personen erfasst sind, die sich im Kanton oder in der Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten |
Niederlassungsgemeinde | Gemeinde, in der sich eine Person in der Absicht dauernden Verbleibens aufhält, um dort den Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, welcher für Dritte erkennbar sein muss; eine Person wird in derjenigen Gemeinde als niedergelassen betrachtet, in der sie das erforderliche Dokument hinterlegt hat, und kann nur eine Niederlassungsgemeinde haben |
Aufenthaltsgemeinde | Gemeinde, in der sich eine Person zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht dauernden Verbleibens mindestens während dreier aufeinander folgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres aufhält; der Aufenthalt zum Zweck des Besuchs einer Lehranstalt oder Schule und die Unterbringung einer Person in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt begründen eine Aufenthaltsgemeinde |
Haushalt | Einheit aller Bewohnerinnen und Bewohner, die in der gleichen Wohnung leben |
Identifikator | nicht sprechende und unveränderliche Nummer, die als funktionales Element in einem Datenbestand die eindeutige Identifikation einer Person oder Sache erlaubt |
Merkmal | Eigenschaft einer Person oder Sache, die objektiv erfasst und beschrieben werden kann |
Merkmalsausprägung | konkreter Wert, den ein Merkmal annehmen kann |
Nomenklatur | Ordnungssystem zur Klassifizierung und Darstellung von Merkmalsausprägungen |
Kodierschlüssel | Codesammlung, welche der Übersetzung von in Textform gefassten Merkmalsausprägungen in numerische Werte dient, die in Informatiksystemen verarbeitbar sind. |